Brasilien

Bitte gewünschte Visum-Art wählen:

 

  • Geschäftsvisa

    Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Geschäftsvisum für Brasilien:

     

    Argentinien
    Belgien
    Bolivien
    Bulgarien
    Chile
    Costa Rica
    Dänemark
    Deutschland
    Ecuador
    El Salvador
    Estland
    Finnland
    Frankreich
    Griechenland
    Großbritannien
    Honduras
    Hong Kong
    Irland
    Island
    Israel
    Italien
    Kolumbien
    Kroatien
    Lettland
    Litauen
    Luxemburg
    Macao
    Malta
    Marokko
    Monaco
    Neuseeland
    Niederlande
    Norwegen
    Österreich
    Paraguay
    Peru
    Philippinen
    Polen
    Portugal
    Rumänien
    Russland
    San Marino
    Schweden
    Schweiz
    Slowakische Republik
    Slowenien
    Spanien
    Südafrika
    Süd-Korea
    Surinam
    Thailand
    Tschechische Republik
    Tunesien
    Trinidad und Tobago
    Türkei
    Ukraine
    Ungarn
    Uruguay
    Vatikan (Heiliger Stuhl)
    Venezuela (für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen), 
    Zypern

  • Arbeitsvisa

    Für Personen, die in Brasilien arbeiten werden, wird der Antrag auf Arbeitserlaubnis vom künftigen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde Coordenação Geral de Imigração do Ministério de Trabalho (Koordinationsstelle für Einwanderungsfragen im brasilianischen Arbeitsministerium) gestellt.

     

    Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis erhält die zuständige konsularische Vertretung die Genehmigung, das entsprechende Visum - nach Einreichung des Visumsantrages - auszustellen.

     

    Achtung: Die Beantragung dieses Visums erfordert ein persönliches Erscheinen des Antragstellers in der Konsularabteilung: entweder bei Einreichung des Antrags ODER bei Abholung des mit Sichtvermerk versehenen Reisepasses.