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Geschäftsvisa
Wichtige Hinweise:
Für bis zu 90 tagen in 180 Kalendertagen wird für EWR Staatsbürger kein Visum benötigt.
Wenn der Ungarn-Aufenthalt eines EWR-Bürgers voraussichtlich mehr als insgesamt 90 Tage innerhalb des 180tägigen Zeitraumes nach der ersten Einreise dauern wird, ist die ungarische Adresse spätestens am 93. Tag nach der Einreise bei dem zuständigen regionalen Büro des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft anzumelden und eine Registrierungsbescheinigung („regisztrációs igazolás”) zu beantragen.
EWR-Bürger besitzen ein Aufenthaltsrecht, wenn sie
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