Ungarn

Bitte gewünschte Visum-Art wählen:

 

  • Geschäftsvisa

    Wichtige Hinweise: 

    Für bis zu 90 tagen in 180 Kalendertagen wird für EWR Staatsbürger kein Visum benötigt.

     

    Wenn der Ungarn-Aufenthalt eines EWR-Bürgers voraussichtlich mehr als insgesamt 90 Tage innerhalb des 180tägigen Zeitraumes nach der ersten Einreise dauern wird, ist die ungarische Adresse spätestens am 93. Tag nach der Einreise bei dem zuständigen regionalen Büro des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft anzumelden und eine Registrierungsbescheinigung („regisztrációs igazolás”) zu beantragen.

    EWR-Bürger besitzen ein Aufenthaltsrecht, wenn sie

    1. einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
    2. hinreichend Vorsorge getroffen haben, dass der Aufenthalt für das ungarische soziale Versorgungssystem keine unvertretbar hohen Belastungen bedeutet und sie insbesondere über eine umfassende Krankenversicherung verfügen, oder
    3. der Aufenthalt im Rahmen einer staatlichen (Berufs-)Ausbildung erfolgt und ebenfalls genügend hinreichend Vorsorge getroffen wurde, dass der Aufenthalt für das ungarische soziale Versorgungssystem keine unvertretbar hohen Belastungen bedeutet und eine umfassende Krankenversicherung gegeben ist.